Diese Bestätigung kann erst nach der Vaterschaftsanerkennung bestellt werden. Möchten Sie ein Kind vor- oder nachgeburtlich anerkennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Zivilstandsamt.
Die Bestätigung einer Kindesanerkennung muss beim Zivilstandsamt des Anerkennungsortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden.